Rechtsgrundlagen und amtliche BekanntmachungenRechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen des Handwerks

Die Handwerksordnung ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. In der Handwerksordnung sind v.a. grundsätzliche Fragen der handwerklichen Berufsausübung, Berufsbildung und Organisation geregelt.



Satzung der Handwerkskammer

Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Die Satzung regelt die innere Struktur der Handwerkskammer

Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch das bayerische Wirtschaftsministerium. In der Sitzung am 23.11.2023 hat die Vollversammlung der HWK Schwaben wie folgt beschlossen: „Die Vollversammlung beschließt die als Synopse vorgelegte Neufassung der Satzung der Handwerkskammer für Schwaben einstimmig“.

Die beschlossene Neufassung der Satzung wurde mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 11.12.2023, AZ StMWi-32-4400a/311/2, rechtsaufsichtlich genehmigt und durch die HWK am 16.01.2024 ausgefertigt.

Die Satzung wurde am 19.01.2024 veröffentlicht und ist am 20.01.2024 in Kraft getreten.



Vollversammlung der HWK Schwaben

Die Vollversammlung ist das zentrale und oberste Entscheidungsgremium der HWK Schwaben und wird alle fünf Jahre neu gewählt.



Die Wahl für die neue Amtsperiode 2024 bis 2029 findet am Montag, den 13.05.2024 statt. Nebenstehend finden Sie alle Informationen und Veröffentlichungen zu dieser Wahl.



Die insgesamt 45 Mitglieder tagen zweimal im Jahr und legen die wesentlichen Richtlinien und Grundsatzentscheidungen fest. Termine 



Beitrag 

Zur Deckung der durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten wird ein jährlicher Handwerkskammerbeitrag nach Maßgabe des § 113 HwO erhoben. 



Gebühren

Für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten werden von der HWK Schwaben Gebühren nach Maßgabe des zugehörigen Gebührenverzeichnisses in seiner jeweils gültigen Form erhoben.





Haushalt - Jahresrechnung - Rücklagen

Gemäß der Satzung hat der Vorstand alljährlich über die zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlichen Ausgaben und deren Deckung einen Haushaltsplan aufzustellen. Es ist eine mittelfristige Finanzplanung zu erstellen und der Vollversammlung zu übermitteln. Der Haushaltsplan ist durch die Vollversammlung festzustellen und bedarf der Genehmigung durch das bayerische Wirtschaftsministerium. mehr

Die rechtlichen Grundlagen für den Haushalt und die Jahresrechnung sowie für die Rücklagen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.





Aus- und Weiterbildung

Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Faktor für unsere Handwerksbetriebe. Die Berufsbildung ist deshalb eine unserer zentralen Aufgaben. Wir sind gesetzlich verantwortlich für die betriebliche Ausbildung sowie für Aus- und Fortbildungsprüfungen.

Die Durchführung von Prüfungen (Abschluss-, Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen) ist in verschiedenen Prüfungsordnungen der HWK Schwaben geregelt.

Relevante Gremien für Beschlüsse zu den Prüfungsordnungen sind der Berufsbildungsausschuss sowie die Vollversammlung der HWK Schwaben.





Maßnahmen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

 

müssen regelmäßig von der Handwerkskammer für Schwaben beschlossen werden.

Relevante Beschlussgremien sind der Berufsbildungsausschuss sowie die Vollversammlung der HWK Schwaben.



Sachverständigenwesen

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt auf Antrag gem. der Handwerksordnung (§ 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 )
Sachverständige für Sachgebiete des Handwerks.





Gesellenausschüsse

Für die Interessensvertretung der Arbeitnehmer bei der Handwerksinnung wird ein sog. Gesellenausschuss eingerichtet. Die Einrichtung und Aufgaben der Gesellenausschüsse wird in der Handwerksordnung (§ 68) geregelt. Die Ergebnisse der Gesellenausschusswahlen werden veröffentlicht.