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Kurz notiert

Stromsteuerentlastungen vorerst nur für produzierendes Gewerbe

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Entlastung bei der Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen wird vorerst nicht wie versprochen umgesetzt. Stattdessen soll im Rahmen eines Entlastungspaketes die Senkung auf das europäische Mindestmaß (für Unternehmen auf 0,05 ct/kWh; für private Haushalte auf 0,1ct/kWh) weiterhin nur für das produzierende Gewerbe gelten. Private Verbraucher sowie Gewerke außerhalb produzierender Branchen, wie z.B. Friseurbetriebe, Kfz-Werkstätten, Maler- und Lackierbetriebe oder Textilreinigungen, sind erneut davon ausgenommen.

Während die Stromsteuer nur exklusiv für bestimmte Branchen gesenkt werden soll, werden im Entlastungspaket auch Entlastungen für alle umgesetzt: So sollen die Übertragungsnetzentgelte sinken und die Gasspeicherumlage abgeschafft werden.

Trotz deutlicher Kritik aus dem Handwerk wie auch aus dem Bundesrat und von Ministerpräsidenten, u.a. aus Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz, hält die Bundesregierung an ihrem Kurs fest. Die Enttäuschung ist groß. Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner merkt an: „Einseitige Privilegierungen helfen nicht weiter. Die Energiepreise müssen für alle Handwerksbetriebe runter“.

Die ausschließliche Entlastung des produzierenden Gewerbes stößt im Handwerk auf Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in politische Zusagen. Das gesamte Handwerk braucht Planungssicherheit, doch dazu braucht es Verlässlichkeit auf politischer Seite.



Positive Signale aus Europa: Weitreichende Entlastungen für das Handwerk

Der Europäische Rat verabschiedete am 25.06.2025 seinen Standpunkt zum Omnibus-Paket 1, das zum Bürokratieabbau bei der Lieferkettenrichtlinie (kurz: CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (kurz: CSRD) beitragen soll. Der EU-Rat drängt in seiner Stellungnahme auf weitreichendere Entlastungen als bisher vorgesehen. So soll die Schwelle bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf 450 Mio. EUR Umsatz und bei der Lieferkettenrichtlinie auf 5.000 Beschäftigte und min. 1,5 Mrd. EUR Umsatz erhöht werden.

Ein zentrales Anliegen ist der Schutz kleinerer Betriebe in der Lieferkette: Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten sollen künftig nur noch eingeschränkt zu Nachhaltigkeitsdaten abgefragt werden. Gerade für Handwerksbetriebe, die als Zulieferer tätig sind, wäre das eine spürbare Erleichterung. Bisher mussten zum Teil kleinere Zulieferbetriebe, die selbst nicht berichtspflichtig waren, Informationen zu Lieferketten an berichtspflichtige Geschäftspartner melden. Die endgültige Beratung im EU-Parlament ist für Oktober 2025 geplant.



Bau-Turbo der Bundesregierung beraten

Das Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (kurz Bau-Turbo genannt) liegt nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung.

Vorgesehen sind weitreichende Flexibilisierungen für den Wohnungsbau. So können Kommunen durch eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch (genau: § 246e) bis zum 31.12.2030 vom Planungsrecht abweichen, um Wohnraum zu schaffen. Auch der Umgang mit Bebauungsplänen soll flexibler gestaltet werden, z.B. indem Gemeinden von technischen Vorgaben für Lärmschutz oder Immissionsrichtwerten abweichen dürfen. Zudem sind Erleichterungen bei der Öffnung des Außenbereichs geplant, um auch Gebiete ohne Bebauungsplan oder außerhalb von Ortsteilen zu bebauen. Besonders das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe können von den vereinfachten Regelungen profitieren.



Investitionssofortprogramm im Bundesrat beschlossen

Das Investitionssofortprogramm des Bundes hat den Bundesrat ohne Veränderungen passiert. Die vom Bundesrat angemahnten Ausgleiche von Steuerausfällen, die besonders die Kommunen und Länder treffen, werden vom Bund zum Teil übernommen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen des Investitionssofortprogrammes können im vorherigen Newsletter (Ausgabe 06/2025) nachgelesen werden.





Stand: 17.07.2025

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