
Kurz notiert
Investitionssofortprogramm vorgestellt: Steuerliche Impulse für den Mittelstand
CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag einen Gesetzentwurf für ein „steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt. Der Entwurf greift zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags auf und sieht gezielte steuerliche Entlastungen für Unternehmen vor – insbesondere für jene, die investieren und modernisieren wollen.
Die HWK Schwaben begrüßt diese Initiative, fordert jedoch eine zügige Verabschiedung und Umsetzung der Maßnahmen. Betriebe im schwäbischen Handwerk benötigen angesichts hoher Energie- und Steuerlasten sowie der konjunkturellen Unsicherheiten spürbare Signale und verbesserte Rahmenbedingungen.
Was sieht der Gesetzesentwurf vor?
Diese Maßnahmen sollen die Investitionsbereitschaft von Betrieben fördern und die Standortbedingungen insgesamt verbessern. Der Entwurf enthält folgende Maßnahmen:
- Degressiven Abschreibung von 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden
- Schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 15% auf 10% bis 2032
- Erhöhter Abschreibungssatz von 75% für angeschaffte Elektrofahrzeuge im ersten Anschaffungsjahr (im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 1. Januar 2028)
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen auf 100.000 €
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes in drei Schritten: 27% für die Veranlagungszeiträume 2028 und 2029, 26% für die Veranlagungszeiträume 2030 und 2031 und 25% für Veranlagungszeiträume ab 2032
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie den Bundesrat passieren. Zwar gilt eine Zustimmung als wahrscheinlich, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Die HWK Schwaben wird den weiteren Verlauf der Gesetzgebung aufmerksam beobachten. Darüber hinaus fordert die Kammer die rasche Umsetzung weiterer Maßnahmen, wie die Reduzierung der Energiepreise, den Bürokratieabbau und eine Stärkung des Arbeitsmarkts zur Fachkräftesicherung.
Gitta Connemann ist neue Mittelstandsbeauftragte
Am 28. Mai 2025 wurde Gitta Connemann vom Bundeskabinett zur neuen Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung berufen. Die CDU-Politikerin ist seit 2021 Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und gilt als erfahrene Fürsprecherin des unternehmerischen Mittelstands. Sie vertritt nun dessen Anliegen innerhalb der Bundesregierung und betonte in einem ersten Statement: „Handwerk, freie Berufe, Industrie, Handel, Landwirtschaft, Dienstleistung, Gewerbe bilden das Herz unserer sozialen Marktwirtschaft“.
In ihrer neuen Rolle will Connemann für mehr unternehmerischen Freiraum, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für Betriebe sorgen. Ihr Fokus liegt unter anderem auf:
- günstigeren Energiepreisen,
- vereinfachten Verwaltungsverfahren,
- niedrigeren Steuerbelastungen und
- schnelleren Genehmigungsprozessen.
Die HWK Schwaben unterstützt diese Zielrichtung – betont jedoch, dass es jetzt auf die schnelle Umsetzung ankommt. Denn für die Handwerksbetriebe in Schwaben ist entscheidend, dass diesen Ankündigungen nun rasch Taten folgen. Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe brauchen mehr als politische Bekenntnisse: Sie brauchen schnell spürbare Entlastungen.
Stand: 20.06.2025