Die EU will Verpackungsmüll reduzierenWirrwarr um Verpackungsverordnung
Die Ziele der neuen Verpackungsverordnung der EU sind weniger Schadstoffe in Verpackungsmaterial, weniger Müll, mehr Recycling. Seit dem 12. August gelten deswegen zahlreiche neue Pflichten für Betriebe. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen klagen über zusätzliche Bürokratie, hohe Kosten und schwer verständliche Vorgaben.
Besonders kritisch sehen die Betriebe die sogenannte Bevollmächtigten-Pflicht. Unternehmen, die verpackte Waren direkt an Kunden in andere EU-Staaten versenden, müssen dort künftig jeweils einen Bevollmächtigten benennen. Dieser fungiert als offizieller Ansprechpartner gegenüber den Behörden des jeweiligen Landes, übernimmt Registrierungen und stellt sicher, dass die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung eingehalten werden. Für jedes belieferte Land ist in der Regel ein eigener Bevollmächtigter erforderlich.
Darüber hinaus bringt die Verordnung neue Dokumentationsund Nachweispflichten mit sich. Viele Unternehmen kämpfen derzeit noch mit der Frage, welche Anforderungen sie konkret erfüllen müssen und ob sie rechtlich als „Erzeuger“ oder „Hersteller“ von Verpackungen gelten. Von dieser Einstufung hängen unterschiedliche Pflichten und Verantwortlichkeiten ab.
Geschäft in Europa gefährdet
Wie stark die neuen Regelungen kleine Spezialbetriebe treffen können, zeigt das Beispiel von Klarinettenbau Foag aus Hafenhofen im Landkreis Günzburg. Das Unternehmen verkauft seine Klarinetten überwiegend in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union vor allem nach Österreich. Die eigentliche Herausforderung besteht laut Geschäftsführerin Sandra Foag beim Zubehörgeschäft. Klarinettenzubehör wird regelmäßig an Kunden in zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten verschickt.
„Momentan fühlen wir uns wie vor einem unbezwingbaren Hindernis“, beschreibt Foag die aktuelle Situation. Denn bei vielen dieser Sendungen liege der Warenwert lediglich zwischen 100 und 200 Euro. Gleichzeitig koste die Beauftragung eines Bevollmächtigten häufig 300 bis 400 Euro jährlich pro Land. Für kleine Handwerksbetriebe mit vergleichsweise wenigen Lieferungen in einzelne Staaten stehe der Aufwand oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Umsatz.
Hinzu komme die schwierige Rechtslage. Viele Betriebe seien unsicher, ob sie in verschiedenen Konstellationen als Hersteller oder als Erzeuger gelten. Die daraus resultierenden Verpflichtungen seien selbst für Fachleute nur schwer zu überblicken. „Wir können diesen Aufwand weder finanziell noch personell stemmen“, betont die Unternehmerin. „Wir haben Angst, dass wir unsere Firma aufgeben müssen, weil wir nicht mehr in der Lage sind, unsere Kunden im Ausland wirtschaftlich zu beliefern.“ Foag fordert praxistaugliche Ausnahmen für kleine Versandmengen, eine zentrale europäische Registrierung sowie deutlich weniger Bürokratie für kleinere Betriebe.
„Versteht bald keiner mehr“
Ähnliche Sorgen gibt es auch im Bäckerhandwerk. Nach Angaben des Landesinnungsverbands für das bayerische Bäckerhandwerk sorgt die EU-Verpackungsverordnung in vielen Betrieben für Verunsicherung.
„Das versteht bald keiner mehr“, sagt Stephan Kopp vom Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk. Vor allem die komplizierten Definitionen von Herstellern und Erzeugern bereiteten den Betrieben Schwierigkeiten. Oft sei kaum nachvollziehbar, welche Rolle ein Betrieb einnimmt und welche Pflichten sich daraus ergeben.
Zusätzlichen Aufwand verursachen neue Dokumentationspflichten. So müssen Betriebe künftig beispielsweise Konformitätserklärungen für die verwendeten Verpackungen einholen und aufbewahren. Darin bestätigen die Hersteller der Verpackungen, dass diese den Anforderungen der Verordnung entsprechen. „Der bürokratische Aufwand nimmt ständig zu“, berichtet Kopp. Die Rückmeldungen aus den Betrieben seien eindeutig. Immer mehr Zeit werde für Verwaltungstätigkeiten benötigt. „Ein Bäcker hat mir kürzlich erzählt, dass er inzwischen rund vier Stunden täglich im Büro verbringt. Er weiß bald nicht mehr, wann er noch backen soll.“
Mit Sorge blickt das Bäckerhandwerk zudem auf weitere Vorgaben, die in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft treten sollen. Dazu gehören zusätzliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und den Einsatz von Recyclingmaterialien in Verpackungen. Viele Betriebe befürchten deshalb weitere Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Nachbesserungen gefordert
Die HWK Schwaben setzt sich gemeinsam mit dem ZDH bereits seit über zwei Jahren für Vereinfachungen für Handwerksbetriebe ein und bleibt weiter am Thema dran. Der Einsatz zeigte jüngst auch Wirkung. So hat die Bundesregierung im September in Brüssel einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Danach sollen Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringen, von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten ausgenommen werden. Außerdem soll die Registrierungspflicht bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein europaweites Registrierungsportal eingeführt ist.
Auch auf EU-Ebene wird über Erleichterungen beraten. Diskutiert werden unter anderem Ausnahmen für kleine Unternehmen sowie Vereinfachungen bei den grenzüberschreitenden Herstellerpflichten. Ziel ist es, die Umwelt- und Recyclingziele der Verordnung beizubehalten, gleichzeitig aber die bürokratischen Belastungen für kleinere Betriebe deutlich zu reduzieren.