Kugelschreiber Unterschrift
PRILL Mediendesign - Fotolia

Kurz notiert

EU-Gebäuderichtlinie final beschlossen

Nach langen Debatten wurde am 12. April die Neufassung der Europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) final vom Rat der Europäischen Union gebilligt. Die Richtlinie kann nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Aus Sicht der Handwerkskammer ist das Ergebnis grundsätzlich positiv: Die geplante Sanierungspflicht für einzelne Bestandsgebäude ist vom Tisch. Ursprünglich wollte die EU festlegen, dass Gebäude mit einem schlechten energetischen Standard innerhalb bestimmter Fristen saniert werden müssen. Obwohl die Anforderungen an Hauseigentümer und Bauunternehmen weiterhin hoch bleiben, haben das EU-Parlament und der Rat eine richtige Grundsatzentscheidung getroffen: Die Mitgliedstaaten dürfen jetzt selbst darüber entscheiden, wie sie ihre Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichen möchten.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, den beschlossenen Regelungsspielraum zu nutzen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Gebäude auf dem richtigen Weg energieeffizienter werden.



Dringender Handlungsbedarf bei der Besetzung des EU-Mittelstandsbeauftragten

Seit 2019 wurde die Benennung eines Vertreters für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf europäischer Ebene angekündigt. Ein KMU-Beauftragter ist von entscheidender Bedeutung, um die Interessen des Mittelstands in der EU-Politik angemessen zu verankern. Doch der Posten bleibt bis auf weiteres unbesetzt: Denn der designierte Mittelstandsbeauftragte und CDU-Politiker Dr. Markus Pieper verzichtet nach heftiger Kritik an der Vergabe und am Bewerbungsverfahren auf die Stelle. Ursprünglich hätte er sein neues Amt am 16. April offiziell antreten sollen.

Für das Handwerk und den Mittelstand ist dies ein alarmierendes Signal in Bezug auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit etwa 23 Millionen Unternehmen bilden KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Daher ist es jetzt umso dringlicher, die vakante Position des europäischen Mittelstandsbeauftragten schnell und effektiv zu besetzen.



Berufsvalidierung: Keine Fehlanreize setzen

Das geplante Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) der Bundesregierung soll Menschen ohne Berufsabschluss, aber mit praktischer Erfahrung in einem Beruf neue Möglichkeiten bieten, sich beruflich weiterzuentwickeln und ins Berufsbildungssystem einzuschwenken. Während die duale Ausbildung nach wie vor der optimale Bildungsweg für junge Menschen ist, soll das neue Gesetz Beschäftigten ohne formellen Abschluss neue Perspektiven bieten.

Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, eine gesetzliche Altersgrenze von 25 Jahren festzulegen. Ohne eine klare Regelung könnten falsche Anreize für junge Menschen entstehen, deren beste Berufslaufbahn tatsächlich die duale Ausbildung wäre. Ein ausgewogener Ansatz ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Berufsvalidierungsgesetz zwar neue Fachkräftepotenziale aktiviert, zugleich aber die Qualität der beruflichen Bildung gewahrt bleibt.



Stand: 22.04.24

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de