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Zugang zu Kurzarbeitergeld und Weg hin zu mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit erleichtert

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Betriebe in der Corona-Krise leichteren Zugang zu Kurzarbeitergeld bekommen und sich besser auf den Wandel zu mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit vorbereiten können.



Leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

Wegen der jetzt schon spürbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bundestag und Bundesrat unverzüglich gehandelt. Sie haben den Teil des Gesetzentwurfs zum Kurzarbeitergeld in ein eigenes Gesetz gefasst und es im Eilverfahren innerhalb eines Tages beschlossen. Das Gesetz sieht rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen vor:

  • Wenn aufgrund der Corona-Pandemie Aufträge ausbleiben, können Betriebe unter bestimmten Bedingungen Kurzarbeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit anmelden. Das ist schon ab mindestens 10 Prozent der Beschäftigten möglich, die von einem Arbeitsausfall betroffen wären. Bisher lag die Grenze bei 30 Prozent.
  • Bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird, können Betriebe ganz oder teilweise auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichten. Bislang war in Betrieben mit Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen ein begrenztes Maß an Negativstunden nötig, um Kurzarbeit noch zu vermeiden.
  • Kurzarbeitergeld kann auch in der Leiharbeit beantragt werden.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig, die sonst die Betriebe für ihre Beschäftigten tragen.

Diese Regelungen im „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ sollen zunächst bis Ende 2020 gelten.

Weitere politische Maßnahmen und Empfehlungen, mit denen die Betriebe die Folgen der Corona-Pandemie abmildern können, finden Sie hier.



Mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Handwerk durch Weiterbildung

Die Bundesregierung will mit den Regelungen zum Kurzarbeitergeld auch Anreize für die Weiterbildung der Beschäftigten setzen. Das gilt vor allem für den Strukturwandel in der Wirtschaft, der mit mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit verbunden ist. Grundlage hierfür ist die Nationale Weiterbildungsstrategie, die die Bundesregierung im Juni 2019 beschlossen hat.

Der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht folgende Maßnahmen für Weiterbildungen vor:

  • Wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag betriebsbezogene berufliche Weiterbildungen vorsehen, sollen höhere Zuschüsse für diese Weiterbildungen möglich sein.
  • Es soll erhöhte Fördermöglichkeiten für Nachqualifizierungen geben, die wegen gravierender betrieblicher Veränderungen kurzfristig notwendig werden, umfangreich sind und für einen hohen Anteil der Beschäftigten gedacht sind. Konkret sollen die bestehenden Zuschussmöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz vom Januar 2019 um 10 Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens 20 Prozent der Belegschaft betroffen sind.
  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren nach dem Qualifizierungschancengesetz soll vereinfacht werden. Künftig soll ein Sammelantrag möglich sein, wenn eine Gruppe von Beschäftigten mit vergleichbarer Ausgangsqualifikation ein vergleichbares Bildungsziel oder eine vergleichbare Fördernotwendigkeit hat.
  • Geringqualifizierte, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, sollen einen Rechtsanspruch auf eine Förderung bekommen. Voraussetzung hierfür soll sein, dass das Berufsziel gute Beschäftigungschancen verspricht.
  • Für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, sollen Weiterbildungsprämien nicht nur bis zum 31. Dezember 2020 gezahlt werden, sondern drei Jahre länger. Die Prämie für Zwischenprüfungen beträgt 1.000 Euro und die Prämie für Abschlussprüfungen 1.500 Euro.

Auch für die Ausbildung sind Verbesserungen vorgesehen: Die ausbildungsbegleitenden Hilfen der Agentur für Arbeit sollen in die Assistierte Ausbildung integriert werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem sollen Teilnehmer an Einstiegsqualifizierungen ihre Fahrtkosten gefördert bekommen.

Der Entwurf zum „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ geht nun in die parlamentarischen Beratungen.



Handwerk befürwortet beide Gesetzesvorhaben

Das Handwerk befürwortet beide Gesetzesvorhaben, da sie zum einen den Betrieben schnell und umfassend in Notlagen helfen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Zum anderen sind die Instrumente zur Weiterbildungsförderung ein wichtiger Ansatz, um die Betriebe noch besser auf die Zukunft vorzubereiten, was Digitalisierung und Klimaschutz betrifft.

Joachim Schneider

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