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PressemitteilungTestpflicht für Unternehmen ist Misstrauensvotum der Politik gegenüber der Wirtschaft

HWK Schwaben: Politik lädt Verantwortung zur Pandemiebekämpfung bei Betrieben ab

Die Handwerkskammer für Schwaben spricht sich auch weiterhin gegen eine gesetzliche Corona-Testpflicht in Unternehmen aus. Diese wurde heute im Rahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung durch das Bundeskabinett beschlossen.

 „Unsere Handwerksunternehmen kämpfen mit ihren ausgeklügelten Hygienekonzepten seit über einem Jahr gegen das Virus und wurden oder werden dafür trotzdem in verschiedenen Gewerken mit Betriebsschließungen bestraft“, erklärt Hans-Peter Rauch, Präsident der Handwerkskammer für Schwaben. „Jetzt werden die Handwerksbranchen, die unser Leben und unseren Alltag unter schwierigsten Rahmenbedingungen am Laufen gehalten haben und halten, sowie die Gewerke, die nun endlich wieder – wenn auch sehr eingeschränkt – arbeiten dürfen, zusätzlich bestraft“, so Rauch weiter.

 Das Handwerk – wie alle anderen Wirtschaftszweige – hatte sich in den letzten Wochen selbst dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig Corona-Selbsttests anzubieten. Die Appelle der Wirtschaftsverbände hatten gefruchtet, so dass in den Unternehmen bereits in großem Umfang freiwillig getestet wird. Dort, wo dies nicht erfolgt, liegt der Grund darin, dass Test-Kits nicht in ausreichender Menge beschafft oder geliefert werden können.

 „Jedem Unternehmer liegt das Wohl seiner Belegschaft, seiner Kunden und Lieferanten am Herzen und er wird also alles tun, dass dies so bleibt. Deshalb versucht die Politik mit dieser gesetzgeberisch unnötigen Aktion und damit verbundenen weiteren finanziellen und bürokratischen Belastungen für unsere eh schon gebeutelten Betriebe lediglich, die Verantwortung zur Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft abzuladen“, ärgert sich Rauch. „Die Testpflicht für Unternehmen stellt für mich ein einziges Misstrauensvotum der Politik gegenüber der Wirtschaft dar.“



Corona-Notbremse darf aktuell gültige Regelungen nicht kippen

Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 wird vom Handwerk grundsätzlich begrüßt. Sie schafft zumindest ein wenig mehr Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe.

 „Allerdings dürfen aktuell gültige Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht gekippt werden“, äußert sich Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. „So müssen beispielsweise Augenoptiker und Hörgeräteakustiker weiterhin ihre Leistungen erbringen dürfen. Gleiches gilt für unsere Friseur- und Kosmetikbetriebe, aber auch für Fotografen im Bereich der Pass- und Bewerbungsbilder – und zwar ohne Testpflicht. Kleine Ladengeschäfte mit Thekenverkauf müssen weiter auch ohne starre Quadratmetervorgaben offen bleiben – unter Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Kunden. Dies gilt beispielsweise für die Lebensmittelhandwerke, deren Geschäftsbetrieb durch den Wegfall von Cafés und Imbissen ja sowieso schon nur eingeschränkt möglich ist und deren Hoffnung auf die angekündigte Öffnung ihrer Außengastronomie ja nun wieder verschoben worden ist. Betroffen sind hier aber auch unsere handwerklichen Gewerke mit Ladengeschäften, also z.B. Gold- und Silberschmiede, Maßschneider, Uhrmacher oder Keramiker.

 Große Sorgen bereitet dem Handwerk die Streichung der Baumärkte als inzidenzunabhängige Ladengeschäfte, denn damit werden auch Spezialbaumärkte der Handwerksbetriebe wie Fliesen-, Parkett-, Fenster- und Türenausstellungen inzidenzabhängig. Dies bedeutet eine Bedrohung des Auftragswesens im Baubereich. Einen weiteren Schritt nach hinten bedeutet die „neue“ Inzidenzabhängigkeit von Bestattern, Schuhmachern und Orthopädieschuhmachern, von Landmaschinenwerkstätten und Schlüsseldiensten.

 „Und nicht zuletzt muss dem Kfz-Handwerk mit seinen ausgefeilten Hygienekonzepten sehr bald eine Öffnung seiner großflächigen Autohäuser erlaubt werden“, erklärt Wagner abschließend.

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