Silberne Ehrennadel
Besondere Auszeichnung der Kammer
Die Silberne Ehrennadel des schwäbischen Handwerks kann an:
- selbständige und nichtselbständige HandwerkerInnen
- Mitglieder von Prüfungsausschüssen
verliehen werden, die sich während einer mindestens 15-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit besondere Verdienste um den Berufsstand erworben haben.
Handwerksmeister/-innen, die keine ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen können, kann die Silberne Ehrennadel dann verliehen werden, wenn sie durch hervorragende Qualitätsarbeit oder durch besondere Erfolge in der Lehrlingsausbildung zum öffentlichen Ansehen des Handwerks beigetragen haben.
Ein solcher besonderer Erfolg in der Lehrlingsausbildung liegt insbesondere vor, wenn ein/e Ausbilder/in bereits dreimal einen Kammersieger im praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend gestellt hat.
Ausnahmsweise kann die Auszeichnung auch an Nichthandwerker/-innen verliehen werden, wenn sie sich um das schwäbische Handwerk in besonderer Weise verdient gemacht haben.