Ehrung für langjährige MeisterGoldener Meisterbrief

Die Verleihung erfolgt an Handwerker/-innen, die die Meisterprüfung abgelegt haben und den Nachweis

a) einer 30-jährigen selbständigen Tätigkeit im Handwerk als Handwerksmeister/-in,

b) einer 30-jährigen unselbständigen Tätigkeit als Handwerksmeister/-in in einem Handwerksbetrieb erbringen können

und das 60. Lebensjahr vollendet haben. 

Antrag für HWK-Ehrungen