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Corona-Hilfen verlängert

Der Koalitionsausschuss hat sich Ende August darauf verständigt, die Überbrückungshilfen und eingeschränkt auch die Kurzarbeit unter den erleichterten Bedingungen und den Insolvenzschutz zu verlängern. Das Handwerk befürwortet diese Entscheidung im Grundsatz, meldet aber auch Kritik und Bedenken im Einzelfall an.



Überbrückungshilfen bis 31. Dezember 2020 verlängert und nachgebessert

Die Überbrückungshilfen gelten als eine der wichtigsten politischen Maßnahmen, um die Folgen der Corona-Pandemie im Handwerk einzudämmen. Das Programm sollte ursprünglich Ende August auslaufen. Nun wird es bis Ende Dezember 2020 verlängert. Damit soll dieses Instrument auch Betrieben offenstehen, die zeitverzögert von der Corona-Krise betroffen sind.

In diesem Zuge hat die Bundesregierung der Kritik des Handwerks an den bisherigen und zu strengen Bedingungen des Programms weitgehend entsprochen und Mitte September neue Regelungen vorgestellt:

  • Die Wertgrenzen nach Betriebsgrößenklasse werden aufgehoben. Nun können Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten maximal 200.000 Euro beantragen. Bisher lagen die Wertgrenzen bei 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für Betriebe mit 6-10 Beschäftigten und 150.000 Euro für Betriebe mit 11-250 Beschäftigten.
  • Zudem werden die Kostenerstattungen nach Umsatzeinbruch erweitert. 40 % Fixkostenerstattung gibt es nun schon ab 30 % statt bisher ab 40 % Umsatzeinbruch im Fördermonat gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Kostenerstattung steigt bei mind. 50 % Umsatzeinbruch von 50 auf 60 % und bei mind. 70 % Umsatzeinbruch von 80 auf 90 %. Im Übrigen wird die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 % angehoben.
  • Wichtig für das Handwerk sind vor allem auch die Zugangsvoraussetzungen. Bisher galt ein Umsatzeinbruch von mind. 60 % im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Nun steht das Programm Betrieben offen, die mind. 50 % Umsatzeinbruch in 2 zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen können oder mind. 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt der Monate April bis August 2020.

Das Handwerk hatte jedoch auch kritisiert, dass nur bestimmte Fixkosten berücksichtigt werden, was die Realität vieler Betriebe nur unzureichend abbildet. Dies hat die Bundesregierung bedauerlicherweise nicht korrigiert.

Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.



Kurzarbeit bis zu 24 Monate und längstens bis 31. Dezember 2021

Die Bundesregierung hat Mitte September die Entwürfe für ein Gesetz und zwei Verordnungen beschlossen, mit denen der Zugang zu Kurzarbeitergeld unter den erleichterten Bedingungen (ab 10 Prozent der Beschäftigten und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) verlängert werden soll. Bisher hatten Betriebe bis zu 12 Monate und längstens bis 31. Dezember 2020 Zugang zu Kurzarbeitergeld. Nun soll der Zugang auf bis zu 24 Monate und längstens bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Allerdings sollen ab dem 01. Juli 2021 Sozialversicherungsbeiträge nur noch zur Hälfte erstattet werden. Weiterhin vollständig erstattet werden sollen die Sozialversicherungsbeiträge nur dann, wenn unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen stattfinden. Die Mehrkosten für die Bundesagentur für Arbeit sollen mit einem Zuschuss aus Steuermitteln gedeckt werden.

Das Handwerk befürwortet zum einen die Verlängerung der Kurzarbeit als wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen und legt zum anderen Wert darauf, dass mithilfe des Bundeszuschusses die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich nicht weiter steigen werden.



Insolvenzschutz bei Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020

Mitte September haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zugestimmt, mit dem die bislang bis Ende September ausgesetzte Insolvenzpflicht in Teilen bis zum Jahresende verlängert wird. Konkret wird die Frist für jene Betriebe verlängert, die überschuldet, aber immer noch zahlungsfähig sind. Für zahlungsunfähige Betriebe endet der Insolvenzschutz wie geplant am 30. September 2020. Mit der Verlängerung will die Koalition den Unternehmen mehr Zeit geben, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Das ist vor allem eine gute Nachricht für jene Betriebe, die zeitverzögert von der Corona-Krise betroffen sind. So richtig diese Überlegungen sind, so riskant sind sie jedoch auch. Denn je länger der Insolvenzschutz gilt, desto mehr Betriebe bleiben am Markt, die nicht mehr lebensfähig sind. Der Fall wird für manche Betriebe tiefer sein, wenn sie erst zeitverzögert Insolvenz anmelden. Das untergräbt das Vertrauen in Geschäftsbeziehungen und gefährdet die Ansprüche von Gläubigern. Daher sollte der Insolvenzschutz nicht ein zweites Mal über den Jahreswechsel hinaus verlängert werden.

Joachim Schneider

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