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Romolo Tavani - Fotolia

Beschluss zum Klimaschutz führt zu unnötiger Unsicherheit

Die Bundesregierung hat Mitte Mai erneut Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die neue Fassung verschärft die Zielvorgaben bis zum Jahr 2030 und legt den Zeitplan für die Ziele ab 2031 fest.



Verschärfte Ziele bis 2030 mit Chancen und Risiken für das Handwerk

Nach dem Willen der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2030 mehr CO2 eingespart werden als bisher geplant. Das betrifft auch den Gebäudesektor. Die höheren Ziele dafür sollen u. a. mit einer „Sanierungsoffensive mit attraktiven Fördermaßnahmen“ umgesetzt werden. Das ist eine Chance für das in Schwaben starke Bau- und Ausbaugewerbe. Denn es ist vor allem diese Branche im Handwerk, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, leisten will und leisten wird.

Für das Handwerk insgesamt drohen hingegen höhere Kosten, auch wenn die konkrete Umsetzung der Ziele noch offen ist. Als eine Option wird über höhere CO2-Preise diskutiert. Wenn diese angehoben werden, dann müssen für diese Mehrbelastung im Gegenzug die Strompreise sinken. Dazu könnte die EEG-Umlage abgesenkt und am Ende gänzlich abgeschafft werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss von Verboten abgesehen und auf Technologieoffenheit gesetzt werden, z. B. bei Heizungen. Das führt zu den effizientesten Lösungen, um den Klimawandel zu begrenzen.



Planungsunsicherheit vor allem bis 2030, aber auch danach

Die geplanten Gesetzesänderungen unterstreichen einmal mehr die Unzuverlässigkeit politischer Entscheidungen. Denn das Klimaschutzgesetz erhält nun innerhalb von eineinhalb Jahren die dritte Fassung – mit ständig verschärften Regelungen. Dabei hat sich der Kenntnisstand über den Klimawandel seither nicht grundlegend geändert. Das Gesetz wird zudem für den Zeitraum bis 2030 ohne Not verschärft. Denn das Bundesverfassungsgericht hat dies nicht gefordert.

Die Richter beziehen sich in ihrer Entscheidung auf den Zeitraum nach 2030. Ab dann müssen laut Gericht die jährlichen CO2-Minderungsziele im Gesetz geregelt werden. Dieser Forderung kommt die Bundesregierung nach. Allerdings kann derzeit niemand wissen, welche Technologien und Einsparpotenziale es in zehn oder zwanzig Jahren geben wird. Damit wird das Gesetz auch künftig häufig geändert werden müssen. Das schafft weitere Planungsunsicherheit.



Gesetz nicht mit EU-Vorgaben abgestimmt

Für die nötigen Änderungen am Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bis Ende 2022 Raum gegeben. Bundesregierung und Bundestag hätten also die Zeit, die Änderungen gründlich zu durchdenken, die Folgen des Gesetzes auch für die Wirtschaft abzuschätzen und die Bundesregelung mit den EU-Vorgaben abzustimmen. Denn im Sommer wird die EU-Kommission ihre Vorschläge vorlegen, mit denen das EU-Klimaziel erreicht werden soll. Es hätte also Sinn gemacht, das Gesetz im Lichte der EU-Vorgaben zu ändern. Stattdessen bekommt es nun im Eilverfahren die dritte Fassung und nächstes Jahr sicher die vierte. Das verschärft nochmals und unnötig die Planungsunsicherheit für die Betriebe.

Der Bundestag muss nun seine Chance im weiteren Gesetzgebungsverfahren nutzen, mehr Verlässlichkeit sowie stabile oder besser sinkende Kosten für die Unternehmen zu erreichen.

Joachim Schneider

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