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Berufliche Weiterbildung künftig noch mehr gefördert

Bundestag und Bundesrat haben mit großer Mehrheit die Reform des Gesetzes beschlossen, mit dem die Förderung von Aufstiegsfortbildungen geregelt wird (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG).

Neu ist, dass künftig bis zu drei Fortbildungskurse gefördert werden können, die aufeinander aufbauen. Das betrifft Kurse auf unterschiedlichen Fortbildungsstufen, die mit dem bereits in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der Berufsbildung folgende ergänzende Berufsbezeichnungen tragen können:

  • „Geprüfter Berufsspezialist“ (z. B. für einen Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung)
  • „Bachelor Professional“ (z. B. für einen Handwerksmeister)
  • „Master Professional“ (z. B. für einen Geprüften Betriebswirt)

Bisher konnte nur eine Fortbildung gefördert werden. In Ausnahmefällen waren es zwei Kurse.



Ein weiterer Schritt hin zu einer kostenfreien beruflichen Fortbildung

Die Gesetzesnovelle regelt zudem, dass folgende Fördersätze von 40 auf 50 Prozent erhöht werden:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zur Hälfte bezuschusst.
  • Für die übrigen Kosten kann ein Darlehen aufgenommen werden. Wenn die Prüfung bestanden ist, kann auch dieses Darlehen zur Hälfte erlassen werden (Bestehenserlass).
  • Die Kosten für die Erstellung des Meisterstücks werden ebenfalls zu 50 Prozent gefördert.

Am Beispiel eines Meisterkurses, der 12.000 Euro kostet, hieße das: Bisher läge der Eigenanteil bei diesem Kurs mit ca. 3.000 Euro bei etwa einem Viertel. Nach der Reform würde sich der Eigenanteil auf rund 1.500 Euro nochmals halbieren. Der bayerische Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro ist jeweils bereits eingerechnet.

Darüber hinaus kann das Darlehen, das normalerweise zu 50 Prozent erlassen werden kann, bei Betriebsgründung, -übernahme oder -erweiterung unter bestimmten Bedingungen vollständig erlassen werden (Existenzgründungserlass). Bisher lag der Wert bei bis zu 66 Prozent.

Auch der Lebensunterhalt wird noch höher gefördert als bisher. Details hierzu, wie zu den Gesetzesänderungen insgesamt, haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.

Das Handwerk hat sich für diese Verbesserungen im AFBG erfolgreich eingesetzt. Sie sind ein weiterer Schritt hin zu einer kostenfreien beruflichen Fortbildung und damit zu mehr Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Denn ein Studium ist auch kostenfrei.

Das Gesetz tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Joachim Schneider

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