Teilnahmebedingungen für Kurse und Seminare

1. Veranstalter/Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer für Schwaben als Veranstalter durchgeführt werden.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer für Schwaben jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.



2. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.



3. Gebühren / Entgelte
Die veröffentlichten Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte für Aufstiegsfortbildungen sind vorläufig. Die verbindliche Gebühr des gebuchten Kurses wird spätestens mit der Einladung mitgeteilt.
Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.



4. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr / das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.



5. Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegen­über dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist)  bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:
Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von       
         50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
         30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
         15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden
verlangen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.



6. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufs­begleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Mona­ten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr / das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.



7. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, aus zwingenden Gründen Kursform (Präsenzkurs, Onlineveranstaltung oder ähnliches) oder Kursort anzupassen. Bereits bezahlte Gebühren/ Entgelte werden erstattet. Anteilige Erstattung kann dann erfolgen, wenn für sich alleine stehende Kursteile bereits komplett abgeschlossen wurden. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.



8. Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.



9. Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Insbesondere ist das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten verboten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.



10. Lernplattform und digitales Lernen
Die von der HWK zugewiesenen Zugangsdaten für die Lernplattform, Konferenzsysteme oder andere Bildungsressourcen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Teilnehmer freigegeben. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Unbefugte nicht am Unterricht teilnehmen können. Das Mitschneiden/Aufnehmen von Unterrichtssequenzen durch den Teilnehmer ist nicht erlaubt.
Alle digitalen Inhalte (Skripte, Grafiken, Aufnahmen und sonstige Dateien) sind nur für den Unterricht der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt und dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden.



11. Hausordnung / Internatsordnung 
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.



12. Ausschluss durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch fristlose Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig die Durchführung des Lehrgangs gefährdet, insbesondere durch wiederholte Nichteinhaltung der Unterrichtszeiten, Störung des Unterrichts, wiederholtes unangemessenes Verhalten gegenüber Dozenten, anderen Teilnehmern oder HWK-Mitarbeitern, Beschädigung von HWK-Eigentum etc. Die HWK behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor. Ein Anspruch auf Erstattung eines bereits entrichteten Lehrgangsentgelts besteht nicht.



13. Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.



14. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Lehrgangsgebühren können teilweise durch die Fördermittel des Freistaates Bayern oder des Bundeswirtschaftsministeriums erheblich gesenkt werden. Diese Zuwendungen ermöglichen es uns, kostengünstige Kurse von hoher Qualität anzubieten.



15. Anmeldung
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Teilnahmebedingungen anerkennt.



16. Informationen zum Datenschutz
Wir erheben und speichern Ihre personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Bayerischem Datenschutzgesetz (BayDSG). Ausführlich Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie auf www.bildungschwaben.de/datenschutz.