Arbeitsschutz Bau

Technik

Handwerksbetriebe müssen sich mit komplexen technischen Sachverhalten, gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln auseinandersetzen.

Die Technische Beratung Ihrer Handwerkskammer steht Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.



Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Gesundheitsfreundliche und sichere Arbeitsplätze sind Chefsache. Nicht nur, weil der Ausfall eines Mitarbeiters den Betrieb viel Geld kostet, sondern auch, weil Sie als Unternehmer für Ihr Team verantwortlich sind.

Dabei ist Arbeits- und Gesundheitsschutz heute weit mehr als reine Unfallverhütung:

Alle arbeitsbedingten Erkrankungen, Gefahren wie Lärm, Staub und Hitze, körperliche und psychische Belastungen stehen im Fokus. Arbeit darf nicht krank machen.



Die richtige Planung von Betriebsstätten und Gestaltung von Arbeitsstätten

Bei der Planung einer neuen Betriebstätte müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Es gilt nicht nur den richtigen Standort für sich zu wählen, sondern zum Beispiel auch baurechtliche Themen, Wasser und Abwasser, Lärmschutz, Brandschutz, Umweltaspekte, richtig zu ermitteln und rechtzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.

Ob Sie eine Werkstätte erweitern, Betriebsräume umbauen oder auf die grüne Wiese bauen möchten – die Arbeitsstättenverordnung betrifft den Unternehmer immer dann, wenn er in seinem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt.

Diese trifft u.a. Aussagen zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Sozialräumen.



Fragen zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit

Wer Produkte für den europäischen Markt bereitstellt, kommt um das Thema CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit nicht herum.

Mit der CE-Kennzeichnung und der zugehörigen EG-Konformitätserklärung wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard für den EU-Raum gewährleistet. Die Verantwortung für die Identifizierung und Durchführung notwendiger Maßnahmen liegt beim sogenannten Inverkehrbringer. Das kann der Hersteller oder der Importeur eines Produktes sein. Nicht jede Art von Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Beispiele für kennzeichnungspflichtige Produktgruppen sind Maschinen, elektrische Geräte und Anlagen, Medizinprodukte.

Oftmals ist nicht jedem Betrieb sofort klar, welche Verantwortung und welche Pflichten Sie beim Thema CE-Kennzeichnung haben.

 

Technische Regeln im Handwerk

Als Handwerksunternehmer sind Sie verpflichtet, Produkte und Arbeiten nach vorgeschriebenen Normen herzustellen und auszuführen.

Dies dient zum einen der Sicherheit, zum anderen erhält der Endkunde dadurch eine einheitlich festgelegte Qualität.

 

Wertermittlung von Maschinen und Geräten

Stehen die Übergabe oder Verkauf eines Betriebes an, stellt sich oft die Frage nach dem Wert des betrieblichen Anlagevermögens (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Einrichtungen und Betriebsmittel). Die HWK Schwaben bietet für Mitgliedsbetriebe die Durchführung einer Zeitwertermittlung* von Betriebsmitteln an.

*Diese kann jedoch nicht als rechtsverbindliches absolutes Ergebnis angesehen werden und gilt nur als Empfehlung und Verhandlungsgrundlage.

 

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Mit der DIN EN ISO 9000 ff. gibt es eine Qualitätsmanagementnorm für Unternehmen aller Kategorien und Größen. Ein wesentlicher Grundsatz der Norm ist der prozessorientierte Ansatz. Mit dem prozessorientierten Ansatz soll erreicht werden, dass inner- und außerbetriebliche Geschäftsprozesse optimal ablaufen bzw. einer ständigen Verbesserung unterzogen werden. Die Zufriedenheit des Kunden, aber auch der sogenannten interessierten Parteien (Mitarbeiter, Anteilseigner, der jeweilige Landkreis, etc.) stehen dabei stets im Vordergrund.

Zufriedene Kunden stehen für einen nachhaltigen Geschäftserfolg. Mittels eines Managementsystems (früher QM-Handbuch) hat die Organisation, sinngemäß der Handwerksbetrieb, seine Geschäftsprozesse zu beschreiben und zu steuern. Weiter gehören zur Dokumentation z.B. Verfahrens-, Prüf- und Arbeitsanweisungen. Ein funktionierendes QM-System bedeutet aber mehr als nur die Verwaltung von Dokumenten, es soll dabei helfen, nach dem sogenannten „Best Practise“ (frei übersetzt „wie die Besten der Besten“) zu arbeiten.

Was genau eine Zertifizierung bedeutet und welche Chancen sich dadurch ergeben können ist dabei nicht jedem Handwerksbetrieb sofort klar.

 

Sonstige Themen

  • Fahrtenschreiber und Aufzeichnungspflicht
  • DIN ISO 9001


Wir beraten Sie individuell, zeitnah, unabhängig und kostenfrei, auf Wunsch auch in Ihrem Betrieb, um Einblick in Ihre Betriebssituation zu gewinnen. Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.



Diese Beratung ist gefördert durch:

BMWi_Fz_2017_

Logo Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
StMWi







Wagner_Robert_web

Robert Wagner

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1255

Fax 0821 3259-21255

robert.wagner--at--hwk-schwaben.de