Mitteilung an alle Handwerksbetriebe

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird in Kürze eine neue Einordnung der sogenannten Betriebsgrößenklassen vornehmen. Die Zuordnung nach Betriebsgrößenklassen hat erhebliche Bedeutung, beispielsweise für den Turnus von Außenprüfungen seitens der Finanzverwaltung. Das BMF gibt den Unternehmen nunmehr Gelegenheit, Anmerkungen/Anregungen für die Festlegung der neuen Größenklassen beizubringen.

  

Die bisher geltende Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2010 können Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums der Finanzen einsehen.

Wie zu den vorangegangenen Einordnungsstichtagen erhalten Sie Gelegenheit, Ihre Vorschläge vorzutragen und Ihre Vorstellungen in die Erörterung zur Festlegung der neuen Größenmerkmale einzubringen.

Um die Vorschläge in die weiteren Erörterungen einzubeziehen, senden Sie diese

 bis zum 30. März 2012

 an das Bundesministerium der Finanzen, Referat IV A 4.

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online seit 20. Dez 2011, aktualisiert am 21. Dez 2011

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